Jugendsatzung

§ 1 Name und Mitgliedschaft

Mitglieder der Jugendabteilung (genannt Eagles-Jugend) des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.' sind alle Jugendlichen sowie die gewählten Mitarbei-ter/innen der Jugendabteilung.

 

§ 2 Aufgaben

Die Eagles-Jugend des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.' führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließen-den Mittel.

Aufgaben der Eagles-Jugend des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.' sind insbesondere:
a)  Förderung des Sports als Teil der Jugendarbeit
b)  Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Ge sunderhaltung und Lebensfreude
c)  Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der Gesellschaft
d) Entwicklung neuer Formen des Sportes, der Bildung und zeitgemäßer Gesel-lung
e) Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe sowie Bildungseinrichtungen 
f) Pflege der internationalen Verständigung

 

§ 3 Organe

Organe der Eagles-Jugend des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.' sind:
-  der Vereinsjugendtag
-  der Vereinsjugendausschuß

 

§ 4 Vereinsjugendtag

a) Die Vereinsjugendtage sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das höchs-te Organ der Eagles-Jugend des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.'. Sie bestehen aus allen Mitgliedern der Jugendabteilung.

b) Aufgaben der Vereinsjugendtage sind:
- Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Vereinsjugendausschusses
- Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Vereinsjugendaus-schusses
- Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes
- Entlastung des Vereinsjugendausschusses
- Wahl des Vereinsjugendausschusses
- Wahl von Delegierten zu Jugendtagen auf Kreis-/Stadtebene, zu denen der Verein Delegationsrecht hat
- Beschlussfassung über vorliegende Anträge

c) Der ordentliche Vereinsjugendtag findet jeweils im ersten Quartal des Jahres statt. Er wird vom/von der Vorsitzenden des Jugendausschusses zwei Wochen vorher durch Aushang im vereinseigenem Clubheim und/oder durch Aushang im Vereinsinfokasten in Niederelvenich unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

d) Ein außerordentlicher Jugendtag findet statt, wenn das Interesse der Vereinsju-gend es erfordert oder wenn 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder der Eagles-Jugend des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.' es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Jugendausschuss beantragt.

e) Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Er wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer/innen nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den/die Versammlungsleiter/in auf Antrag vorher festgestellt ist.

f) Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

g) Die Mitglieder der Eagles-Jugend des 'Zülpicher Baseball und Softball Club 1977 e.V.', die das 12. Lebensjahr vollendet haben, haben je eine nicht übertragbare Stimme. 
Bei Jugendlichen Mitgliedern im Alter von 7 bis 11 Jahren kann der gesetzliche Vertreter für das Mitglied abstimmen. 
Die Stimmabgabe durch einen Geschäftsunfähigen (noch nicht das siebte Lebensjahr vollendet) ist unwirksam.

 

§ 5 Vereinsjugendausschuß

a) Der Vereinsjugendausschuß besteht aus:
-  dem Vorsitzenden und seiner Stellvertreterin bzw. der Vorsitzenden und ihrem Stellvertreter
-  einem Kassenführer/in
-  zwei Beisitzer/innen
-  zwei Jugendvertretern/-vertreterinnen, die z.Zt. der Wahl noch Jugend-liche sind

b) Der/die Vorsitzende des Vereinsjugendausschusses vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und nach außen.

c) Die Mitglieder des Vereinsjugendausschusses werden von dem Vereinsjugendtag für 2 Jahre gewählt und bleiben bis zur Neuwahl des Vereinsjugendausschusses im Amt.

d) In den Vereinsjugendausschuß ist jedes Vereinsmitglied wählbar.

e) Der Vereinsjugendausschuß erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinssatzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse des Vereinsjugendtages.
Der Vereinsjugendausschuß ist für seine Beschlüsse dem Vereinsjugendtag und dem Vorstand des Vereins verantwortlich.

f) Die Sitzungen des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Mitglieder des Vereinsjugendausschusses ist vom/von der Vorsit-zenden eine Sitzung binnen 2 Wochen einzuberufen.

g) Der Vereinsjugendausschuß ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins. Er entscheidet über die Verwendung der der Jugendabteilung zufließenden Mittel.

h) Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Vereinsjugendausschuß Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Vereinsjugendausschusses.

 

§ 6 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur von dem ordentlichen Vereinsjugend-tag oder einem speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Vereins-jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

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Aktuelle Ergebnisse und Tabellen:

 

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